Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der
Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).
Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und
objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.
Die Versicherungswertermittlung für ein Gebäude unterscheidet sich in vielen Punkten völlig von dem für den Verkauf notwendigen Verkehrswert des Wohngebäudes. Bei der Versicherungswertermittlung muss der finanzielle Aufwand ermittelt werden, den die Wiederherstellung oder die Sanierung des Gebäudes nach einem Schadensfall verursacht. Dabei liegt der Versicherungswertermittlung immer die Rechengröße des Versicherungswertes von 1914 zugrunde. Dieser rein fiktive Wert wird von allen Versicherungsgesellschaften verwendet und anerkannt. Dient also letzten Endes der Klarheit bei der Gebäudebewertung für die Versicherungssummen.