Schimmel-/ Feuchtigkeitsgutachten

Schimmel schädigt die Bausubstanz und kann sogar die Gesundheit der Hausbewohner gefährden! Bei der Ursachenforschung können professionelle Gutachter helfen.

 

Schimmel-Gutachten für Wen und Warum?

 

Mieter:

Mieter haben nach §537 BGB das Recht auf einen mangelfreien Mietgegenstand. Bei einem Schimmelbefall helfe ich den Mietern die Ursache der Kontaminierung zu finden, wobei hier die Schuldfrage zentralen Charakter hat. Dazu nutze ich die Form eines Privatgutachtens, in welchem vor allem Fragen wie Schadensgröße und Umfang, Schuldverteilung aber auch die Möglichkeit der Mietminderung beantwortet werden.

 

Vermieter:

Mieter haben ihrem Vermieter gegenüber eine Obhutspflicht nach §§ 535, 536 BGB für die angemietete Wohnung. Mit Hilfe eines elektrischen Thermohygrometers mit Datenspeicher kann ich das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter über einen längeren Zeitraum dokumentieren. In der anschließend erstellten gutachterlichen Stellungnahme kläre ich Ursache und Schuldfrage des Pilzbefalls, gebe gegebenenfalls Tipps zum richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten und konzipiere geeignete Sanierungsmaßnahmen. Auf Wunsch fertige ich eine ausführliche Leistungsbeschreibung an. 
 

 

Mieter und Vermieter:

Als außergerichtliche Form der Rechtsprechung biete ich die Möglichkeit an, als Schiedsgutachter oder Schiedsrichter tätig zu werden. In einem Schiedsgutachtenvertrag einigen sich die Mietvertragspartner darauf, welche Parameter zur Ursachenfindung erhoben werden sollen. Die Aussagen des Schiedsgutachtens haben Rechtscharakter. 
Sind die Streitigkeiten nicht außergerichtlich zu klären, helfe ich als Fachgutachter meinen Auftraggebern auch während der Anhörungen. Vor allem Aussagen in Bezug auf Bausubstanz und die Erläuterung bauphysikalischer Zusammenhänge untermauern die Glaubwürdigkeit der Feststellungen. 
 

 

Hauseigentümer:

Hauseigentümer bzw. Bauherren haben das Recht auf eine mangelfreie Werkleistung nach § 631 BGB. Dies schuldet die bauausführende Handwerksfirma. In Form von Ortsbegehungen überprüfe ich die ausgeführten Handwerksleistungen. In einer gutachterlichen Stellungnahme kläre ich eventuelle Mängel und schlage geeignete Reparatur- bzw. Sanierungsmaßnahmen vor. 
 

 

Bauunternehmen:

Ich helfe Baufirmen, zweckmäßige Sanierungsverfahren auszuwählen und anzuwenden. In Streitfällen mit dem Bauherrn überprüfe ich die ausgeführten Arbeiten und kläre die Schuldverhältnisse in einem Privatgutachten.


Käufer von Immobilien:

Der Verkäufer schuldet dem Immobilienkäufer eine mangelfreie Übergabe des Objektes nach §§ 433ff BGB. Treten daraufhin Schimmelpilzschäden auf, kann ich helfen die Ursache des Befalls zu klären. In einer gutachterlichen Stellungnahme werden Schadensgröße und Umfang der Kontamination aufgezeigt sowie der Sanierungsumfang beschrieben und mögliche Regressansprüche aufgeführt. 

Feuchtigkeitsschäden

Feuchtigkeitsschäden können von INNEN oder AUSSEN hervorgerufen werden.

Man unterscheidet Feuchtigkeitsschäden durch eindringendes Wasser von außen oder Feuchtigkeitsschäden wegen Feuchtigkeit von innen, nämlich aus der Raumluft.

Eindringendes Wasser von außen (Wasserschäden) verursacht Feuchtigkeitsschäden, insbesondere an der Innenseite der erdberührenden Außenwände, der Fenster und Dächer.

Feuchtigkeitsschäden in Form von Schimmelpilzen von innen aus der Raumluft bilden sich hauptsächlich in Badezimmern, Küchen und Schlafräumen – aber auch hinter größeren Möbelstücken und Bildern. Mit der Feuchtigkeit siedeln sich auf geeigneten Nährböden (Tapeten, Holz, etc.) Schimmelpilze an der Innenseite der Außenwand an, die neben ästhetischen auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner führen können.

Die von der Luft aufgenommene Feuchtigkeit muss durch einen ausreichenden Luftaustausch regelmäßig aus der Wohnung abgeführt werden, damit es bei Abkühlung der Luft nicht zu Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbildung kommen kann. Wärme/Kältebrücken sind zu vermeiden.

Richtig heizen – richtig lüften.

Beratungen zum richtigen Lüftungsverhalten werden angeboten.

Folgende Prüfungen zur Lagebestimmung der Feuchtigkeit und Feststellung der Feuchtigkeitsursachen werden angeboten:

  • Elektronische Feuchtigkeitsmessung

  • Untersuchung der Taupunktproblematik

Falls erforderlich werden strategisch weitere Maßnahmen festgelegt.

 

 

Gebäudeschäden

Sie haben einen Schaden an Ihrem Haus? Dann sind Sie bei mir genau an der richtigen Adresse. Als Bausachverständiger und Gutachter führe ich fachkompetente Bauschadensgutachten durch. Dabei recherchiere und ermittle ich Mängel nicht nur bei Alt- und Neubauten, sondern auch bei historischen Gebäuden.

Ich berate Sie hinsichtlich der nötigen Sanierungsmaßnahmen und aller Investitionskosten, die auf Sie zukommen. Selbstverständlich erstelle ich anhand dieser Erkenntnisse ein entsprechendes Bauschadensgutachten und stehe Ihnen bei allen Fragen rund um eine wirtschaftlich sinnvolle Schadensbehebung und Sanierung mit Rat und Tat zur Seite. Auch bei der Sanierung oder bei Arbeiten zur Instandhaltung überwache ich die fachgerechte Durchführung, damit Sie sich in Ihrem Haus gänzlich wohl fühlen können.

 

Gebäudeschäden sind vielfältig und können die verschiedensten Ursachen haben. Diese zu finden und zu beheben ist meine Aufgabe. Ob es sich um Schimmelbefall, Fogging, Risse im Mauerwerk, feuchte Wände und andere Schäden handelt, die Ursachen liegen meist in einer mangelhaften Ausführung der Gebäudekonstruktion. Ursache kann aber auch ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten sein.

 

Da die Ursachen und Folgen vielfältig sind, kann aufgrund eines Schadensbildes keine einzelne Ursache herausgefunden werden. Hier ist die Untersuchung der gesamten Komponeten im Einzelfall erforderlich. 

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